Gefährliche Stoffe und Güter sind "Stoffe" von denen bei unsachgemäßen Umgang Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen können. Von diesen Stoffen kann eine Vielzahl von Gefährdungen ausgehen, daher werden die Stoffe entsprechend ihrer Wirkung unterteilt.
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- explosiv
- giftig
- entzündlich
- ätzend
- erbgutverändernd
- fruchtschädigend
- krebserzeugend
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Diese gefährlichen Stoffe können uns beim Transport, bei der Lagerung oder beim Umgang begegnen. Daher unterscheidet auch der Gesetzgeber zwischen Lagerung (Gefahrstoff - Verordnung) und Transport (Gefahrgut Verordnung ).
Lagerung gefährlicher Stoffe (GefStoffV)
Die Lagerung gefährlicher Stoffe erfolgt nach den Richtlinien der Gefahrstoff - Verordnung (GefStoffV). Diese Verordnung befasst sich mit der Lagerung, dem Umgang, der Produktion und der Vernichtung gefährlicher Stoffe. Ziel diese Verordnung ist es, Gefahren die durch unsachgemäßen Umgang entstehen können für Mensch und Umwelt abzuwenden. Nach der GefStoffV muß auf der Verpackung folgendes angegeben werden:
- Die Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung.
- Die Bezeichnung bestimmter Bestandteile der Zubereitung.
- Die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen.
- Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze).
- Sicherheitsratschläge (S-Sätze).
- Name und Anschrift des Herstellers oder des Importeurs.
Gefahrensymbole
Gefahrensymbole |
Wirkung |
Beschreibung |
Stoffbeispiel |
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Mindergiftig (gesundheitsschädlich) |
Können durch Einatmen, Verschlucken oder durch Hautaufnahme akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen |
Glykol |
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Giftig |
Können in geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen oder zum Tode führen |
Arsen |
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Sehr giftig |
Können in sehr geringen Mengen beim Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut schwere akute oder chronische Gesundheitsschäden erzeugen oder zum Tode führen |
Kaliumcyanid |
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Brandfördernd |
Sind in der Regel selbst nicht brennbar, können aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen |
Kaliumchlorat |
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Leichtentzündlich |
Können sich bei gewöhnlicher Temperatur an der Luft erhitzen und entzünden, oder haben einenniedrigen Flammpunkt (< 21 °C), oder bilden unter Feuchtigkeit eine gefährliche Menge hochentzündlicher Gase |
Ethanol |
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Hochentzündlich |
Haben als Flüssigkeiten einen extrem niedrigen Flammpunkt (< 0 °C) und einen niedrigen Siedepunkt bzw. Siedebeginn (< 35 °C); als Gase können sie unter Normalbedingungen mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden |
Diethylether |
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Reizend |
Können bei Kontakt mit der Haut zu Entzündungen führen |
Calciumchlorid |
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Ätzend |
Zerstören lebendes Gewebe (z.B. bei Säuren mit pH < 2, oder Laugen mit pH > 11.5) |
Natronlauge |
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Umweltgefährlich |
Können Wasser, Boden, Luft, Klima, Pflanzen oder Mikroorganismen derart verändern, daß Gefahren für die Umwelt entstehen |
Lindan |
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Explosionsgefährlich |
Können durch Schlag, Reibung, Erwärmung, Feuer oder andere Zündquellen auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff explodieren |
Ethylnitrat
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Transport gefährlicher Güter (GGV)
Werden gefährliche Stoffe transportiert, werden sie als gefährliche Güter bezeichnet und unterliegen Gefahrgut Verordnung (GGV). Beim Gefahrguttransport werden die Fahrzeuge mit einer Warntafel und/oder Gefahrenzettel gekennzeichnet. Gefahrgutverordnungen gibt es für jedes Transportmittel auf Strasse, Schienen, See oder Binnenschifffahrt.
Gefahrklasse |
Gefahrenzettel |
Warntafel |
Maßnahmen |
Hinweise |
1.1 bis 1.3 |
Außer den Warntafeln vorne und hinten muss das Fahrzeug an den Seiten und an der Rückseite mit je einem Gefahrenzettel versehen sein, wie die Versandstücke, die es befördert. |
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1.4 |
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1.5 |
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2 |
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3 |
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4.1 |
Atem- und Körperschutz für die Einsatzkräfte vorsehen |
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4.2 |
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4.3 |
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5.1 |
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5.2 |
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6.1 |
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6.2 |
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7 |
Außer den Warntafeln vorne und hinten, führt das Fahrzeug an den Seiten und an der Rückseite je einen Gefahrenzettel |
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Feuerwehr mit Strahlenschutzsonderausrüstung anfordern |
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8 |
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9 |
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Hierzu gehören asbest- und dioxinhaltige Stoffe sowie verflüssigte Metalle und umweltgefährliche Stoffe
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