phoca thumb m ue20100426 01Die Feuerwehr Wriedel - Schatensen gehört mit dem TLF 20/30 zum Gefahrgutzug Nord des Landkreis Uelzen. Als solche muss sie Mindestanforderungen im Gefahrguteinsatz selbst erbringen und leisten, bis der Gefahrgutzug als ganzes an der Einsatzstelle eingetroffen ist. Gefahrguteinsätze sind personal- und zeitintensiv, kein Wunder das die Übung mit allen Nachbereitungen erst gegen 24 Uhr beendet war.

Die angenomme Lage war, dass ein Landwirt in einem Waldstück diverse Gefahrgutbehälter entdeckt hat und dies der Einsatzleitzentrale meldete. Diese alarmierte die FF Wriedel - Schatensen und den Gefahrgutzug Nord. Der Landwirt war dem Gefahrstoff zu nahe gekommen und ist durch die giftigen Dämpfe die aus den Behältern austraten Ohnmächtig geworden.

Zur Menschenrettung darf mit Körperschutzform I (das ist die normale Einsatzkleidung, verstärkt durch Brandschutzhauben, Hollandtüchern usw.) unter Atemschutz vorgegangen werden. Das Motto aber hierbei ist, die Einsatzkräfte möglichst kurzfristig an der Gefahrenstelle einzusetzen, d.h. schnell hin, Verletzten retten und schnell wieder weg.

Um den eigentlichen Gefahrstoff (Identifizierung und Bergung) kümmert sich dann ein (oder mehrere) speziell ausgerüsteter Trupp in Körperschutzform III (das sind die CSA Anzüge). Bevor dieser Trupp aber eingesetzt werden darf muss für die Reinigung dieses Trupps eine Dekontaminationsmöglichkeit, in Form einer „Not-Deko“ geschaffen werden. Das Gebiet um den Gefahrenstoff ist weiträumig abzusperren, an dessen Grenzen ist dieser Not-Deko Platz eingerichtet ist. Kein Feuerwehrmann darf diesen Bereich mit normaler Schutzkleidung mehr betreten, anders herum darf auch kein Feuerwehrmann im CSA diesen Bereich ungereinigt wieder verlassen. Die Anzüge werden noch an der Not Deko in Konstoffsäcken gesammelt und zur Reinigung einer Fachfirma zugeführt. Abfuhr- oder Aufräumarbeiten sind keine Feuerwehraufgaben sondern werden Fachfirmen überlassen. Die Aufgabe der Feuerwehr ist es die Gefahr für Mensch und Umwelt zu bekämpfen.

Es geht hierbei eine Kontaminationsverschleppung außerhalb der abgesperrten Zone zu vermeiden. Die Einsatzkräfte die den CSA Trupp reinigen sind selbst mit Anzügen der Körperschutzform II geschützt.

Da keine Einsatzkräfte ungeschützt bis zur Einsatzstelle vorgehen dürfen, ist am Materialübergabeplatz alles Material so weit wie möglich vorbereitet abzulegen. Dazu gehört die Vorbereitung für einen mehrteiligen Löschangriff und sonstige Hilfsmittel die evtl. benötigt werden könnten.

Die gerettete Person ist derweil ihrer evtl. kontaminierten Kleidung zu entledigen. Sie wird dabei durch ein Mundschutz und Brille soweit es möglich ist gegen Inkorporation geschützt. Der Trupp der den verletzten versorgt arbeitet selbst unter Körperschutzform II.