Beitragsseiten

giftigGefährliche Stoffe und Güter sind "Stoffe" von denen bei unsachgemäßen Umgang Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen können. Von diesen Stoffen kann eine Vielzahl von Gefährdungen ausgehen, daher werden die Stoffe entsprechend ihrer Wirkung unterteilt.

        • explosiv
        • giftig
        • entzündlich
        • ätzend
        • erbgutverändernd
        • fruchtschädigend
        • krebserzeugend

Diese gefährlichen Stoffe können uns beim Transport, bei der Lagerung oder beim Umgang begegnen. Daher unterscheidet auch der Gesetzgeber zwischen Lagerung (Gefahrstoff - Verordnung) und Transport (Gefahrgut Verordnung ).

Lagerung gefährlicher Stoffe (GefStoffV)

Die Lagerung gefährlicher Stoffe erfolgt nach den Richtlinien der Gefahrstoff - Verordnung (GefStoffV). Diese Verordnung befasst sich mit der Lagerung, dem Umgang, der Produktion und der Vernichtung gefährlicher Stoffe. Ziel diese Verordnung ist es, Gefahren die durch unsachgemäßen Umgang entstehen können für Mensch und Umwelt abzuwenden. Nach der GefStoffV muß auf der Verpackung folgendes angegeben werden:

  • Die Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung. 
  • Die Bezeichnung bestimmter Bestandteile der Zubereitung.
  • Die Gefahrensymbole mit den zugehörigen Gefahrenbezeichnungen.
  • Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze).
  • Sicherheitsratschläge (S-Sätze).
  • Name und Anschrift des Herstellers oder des Importeurs.