Grundsätze und Vereinbarungen
- Die Norm stellt ein neues System der Farbkennzeichnung von Gasflaschen dar, das eine zusätzliche Information über die Eigenschaften des Gasgemisches (giftig, brennbar, oxidierend, inert) liefert. Sie ist bereits erkennbar wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.
- Die verbindliche Kennzeichnung des Gasinhaltes erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber.
- Die Farbkennzeichnung nach Norm ist nur für die Flaschenschulter festgelegt.
- Alle Schulterfarben, die sich gegenüber der bisherigen Farbkennzeichnung verändern, werden in der Übergangszeit mit einem N (=Neu), zweimal gegenüberliegend, auf der Flaschenschulter markiert.
- Gase und Gasgemische werden nach der allgemeinen Regel (siehe Allgemeine Kennzeichnungsregel) gekennzeichnet. Gebräuchliche Gase für industrielle und medizinische Anwendung, sowie Gasgemische für Inhalation sind speziell gekennzeichnet (siehe Kennzeichnungen für gebräuchliche Gase und Kennzeichnungen für Inhalationsgemische)
- Die Farbe des zylindrischen Flaschenmantels ist in der Norm nicht festgelegt. Um eine möglichst einheitliche Zuordnung zu Haupteinsatzgebieten zu erleichtern, hat die deutsche Gasindustrie folgende Farbgebung vereinbart:
- Industriegase grau oder die gleiche Farbe wie die Schulter, jedoch nicht weiß. In der Übergangszeit auch in der alten Kennfarbe.
- Medizin-/Inhalationsgase weiß
- Sonder-/Spezialgase nicht festgelegt
Allgemeine Kennzeichnungsregel |
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Schulterfarbe |
Eigenschaften |
Beispiele |
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gelb |
giftig und / oder korrosiv |
Ammonika, Chlor, Arsin, Fluor, Kohlenmonoxid, Stickoxid, Schwefeldioxid |
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rot |
brennbar |
Wasserstoff, Methan, Ethylen, Formiergas, Stickstoff/Wasserstoffgemisch |
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hell blau |
oxidierend |
Sauerstoff-, Lachgasgemische |
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leuchtendes grün |
inert |
Krypton, Xenon, Neon, Schweißschutzgasgemsiche, techn. Druckluft
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